Aktuelles

erscheint monatlich und wird an alle Haushalte in Rottenbuch und Schönberg verteilt:

Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt ist der 15. des Vormonats.

Ansprechpartner: Memedovska Sabina

Mitteilungsblatt Juni

Mitteilungsblatt Mai

Mitteilungsblatt April

Mitteilungsblatt März

Mitteilungsblatt Februar

Mitteilungsblatt Januar

Diese finden Sie an der Anschlagtafel in Rottenbuch (am Mühlbach gegenüber der Sparkasse) oder in Schönberg (in der Nähe des Kriegerdenkmals neben dem Spielplatz, Ecke Dorfstraße/Talweg) oder hier auf unserer Homepage:

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der VG Rottenbuch für HS2025

Spendenkonto Gemeinde Rottenbuch
Sparkasse Oberland:
IBAN: DE67 7035 1030 0000 3300 01
Raiffeisenbank Steingaden:
IBAN: DE07 7016 9558 0000 7206 74

Stichwort: Solidarität Ukraine

 

Der Landkreis Weilheim-Schongau sucht weiterhin Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine.

Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, kann sich in der Gemeinde unter

Tel. 08867/9110-0 oder per E-Mail an Info@rottenbuch.de wenden!

Weitere Informationen zum Thema Solidarität Ukraine finden Sie unter folgendem Link: https://polling.de/solidaritaet-ukraine/

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Sanierungsgebiet Ortskern

Icon Bekanntmachung Einleitungsbeschluss

Icon Bekanntmachung Sanierungsgebiet öffentl. Auslegung

Icon Drehbuch vorbereitende Untersuchung

Icon Bekanntmachung Sanierungssatzung

Icon Satzung Sanierungsgebiet Ortskern Rottenbuch mit Lageplan

Sonderabschreibungen nach EStG

Icon Informationen zur Sonderabschreibung in Sanierungsgebieten

Link zu den Bescheinigungsrichtlinien

Icon Muster Modernisierungsvereinbarung

Icon Muster Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bescheinigung für eine Sonderabschreibung nach EStG bei

Umbau-/Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet nur ausgestellt werden kann, wenn diese vor Beginn der Maßnahme mit der Gemeinde abgestimmt worden sind.

Für Nähere Informationen steht Ihnen Frau Grauer gerne telefonisch zur Verfügung, Tel.: 08867/911029

Der Bezirk Oberbayern bietet allen Bürgerinnen und Bürgern in dem Räumen des Pflegestützpunkts Weilheim-Schongau in der Münzgasse 48, 86956 Schongau eine wohnortnahe Beratung zu den Sozial-, Rehabilitations– und Teilhabeleistungen in der Zuständigkeit des Bezirks Oberbayern an.
Von 10:00 bis 12:00 Uhr gibt es jeden Freitag eine offene Sprechzeit, während dieser Zeit können Sie ohne vorherige Anmeldung vorbeikommen. Darüber hinaus können unter Tel. 089 2198-21063 oder per E-Mail an beratung-wm-sog@bezirk-oberbayern.de auch Termine vereinbart werden.

Informationen zum Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirkes Oberbayern