Geschichte

(© Albrecht Bögle)

Unter einer Gemeinde verstehen wir heute eine territorial abgegrenzte Einheit innerhalb des politischen Systems, die nach der Verfassung Trägerin der kommunalen Selbstverwaltung ist. Die Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft  wird durch den demokratisch gewählten  Bürgermeister und Gemeinderat ausgeübt.

Die so verstandene politische  Gemeinde Rottenbuch erstand erst im neunzehnten Jahrhundert infolge der bayerischen Gemeindeedikte. Bis 1803 war die Ortschaft Rottenbuch neben den heutigen Gemeinden Böbing und Wildsteig ein Teil der Klosterhofmark des Augustinerchorherrenstiftes Rottenbuch.

 

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