Digitaler Bauantrag

 

Ab 01. März 2022 ändert sich das Bearbeitungsverfahren aller Bauanträge (ausgenommen Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Bayerische Bauordnung und isolierte Befreiungen nach Art. 63 Bayerische Bauordnung). Die Anträge müssen nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden, sondern beim Landratsamt, entweder in Papierform oder digital über das Bayernportal. Das Landratsamt beginnt sofort mit der Weiterleitung an die beteiligten Behörden und die zuständige Gemeinde. Durch die parallele Bearbeitung sollen die Anträge schneller bearbeitet werden können, was auch der Grund das Gesetzgebers war, das Verfahren zu ändern. In der Praxis wird eine schnellere Bearbeitung aber nur möglich sein, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Durch die Umstellung wird der Gemeinderat einem Bauantrag nur zustimmen können, also das Einvernehmen erteilen, wenn alle Unterlagen zur Beratung vorliegen, hierzu zählen vor allem auch die Entwässerungspläne (müssen in der Gemeinde eingereicht werden)! Da die Gemeinde nicht mehr erster Adressat ist, empfiehlt es sich aber umso mehr bei allen offenen Fragen im Vorfeld an die Gemeinde heranzutreten.

Dies stellt sicher, dass die theoretisch eingesparte Zeit in der Praxis nicht mit Nachforderungen wieder „aufgefressen“ wird. Da die Einreichung in Papierform weiterhin möglich ist, könnte ein Bauantrag auch weiterhin bei der Gemeinde abgegeben werden, diese werden wöchentlich an das Landratsamt weitergereicht. Digitale Anträge müssen über das Bayernportal hochgeladen werden.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum "Digitalen Bauantrag", sowie die Links für die Online-Assistenten zur Einreichung

 

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